Ganz im Unterschied zur Auffassung dieses Begriffs im ersten Zeitalter, umfasst die Fraktion der Bürgerlichen vornehmlich all jene, die in Elysias leben und sich damit entschieden haben, sich den Gesetzen und Regeln des Fürsten zu unterwerfen. Oder dies zumindest vorgeben. Viele von ihnen haben die Vorteile eines solchen Lebens erkannt - neben dem Schutz durch die Stadtmauern, die gute Versorgungslage mit allem, was man zum Leben benötigt und die städtische Wache, die für Ordnung sorgt, schätzen sie auch den Halt, der ihnen durch klare Strukturen geboten wird. Somit fühlen sich viele dadurch aufgefangen, die ansonsten völlig verloren in dieser neuen Welt erst ihren Platz suchen müssten. Nicht zuletzt bietet Elysias eine Vielzahl an Arbeits- und Entfaltungsmöglichkeiten, ganz zu schweigen von den Gelegenheiten, die sich durch die Gunst des Fürsten ergeben.
Offiziell finden sich unter den Bürgerlichen ausschließlich Menschen, in Wahrheit aber haben sich längst auch viele Wesen unter die Stadtbewohner gemischt, die friedlich ihrem Tagwerk nachgehen können, solange sie sich glaubhaft als Menschen ausgeben und sich innerhalb des Gesetzes bewegen. Schließlich schätzen auch sie die Sicherheit, die ihnen das Leben innerhalb von Elysias' Mauern zu bieten hat. Man muss wohl nicht extra erwähnen, dass manche - seien es nun Menschen, oder auch Wesen, insgeheim dennoch keinesfalls loyal zum Fürsten stehen, sondern sich lediglich die Vorteile als Bürgerliche herauspicken wollen. Andere allerdings stehen sogar in den Diensten Warscenikovs, seien es nun Wachen, Soldaten, Ratsmitglieder oder andere Handlanger, die ebenfalls zu den Bürgerlichen zählen.
Alles in Allem ist das Leben als Bürgerliche/r mindestens genauso gefährlich, wie es die Illusion von Schutz und Sicherheit vermittelt, denn wirklich sicher vor Verfolgung ist nur jener Stadtbewohner, dem niemals etwas angehängt werden kann, das seine bedingungslose Loyalität gegenüber dem Fürsten in Frage stellt. Egal, ob nun Mensch oder Wesen - zu oft enden sogar völlig Unschuldige am Pranger; zumeist Opfer hinterlistiger Intrigen, denn allein die Behauptung eines Vergehens kann den Stein schon ins Rollen bringen.