Rollenspiel Topliste hier abstimmen RPG-Forenwelt

[Gruppierung] Forschergilde


[Gruppierung] Forschergilde

Beitragvon Schreiberling » Sonntag 13. Dezember 2015, 15:54

Die Forschergilde ist, wie der Name schon sagt, eine Gilde von Forschern. Sie hat sich Anfang Juli 38 gegründet und ist im Moment noch klein und kaum bekannt. Forscher aus allen Bereichen sind ihr willkommen, solange sie sich an die Satzung halten. Das Ziel der Gilde ist es, Wissen für alle zugänglich zu machen. Sie versuchen, so neutral wie möglich zu bleiben. Dies bedeutet einen politischen Balanceakt und insbesondere Probleme mit dem Fürsten von Elysias.
Die Gilde wurde am 7. Juli 38 gegründet. Die Initiative hatte seinerzeit Dr. Frank Black ergriffen, welcher leider nicht mehr aktiv ist.

Bei Fragen und Anregungen kann sich gerne an Monless gewendet werden.

Aktuelle Ereignisse
- Mehrere Forscher haben sich zusammengeschlossen, um das Gestein Acror zu erforschen. Plays zur Forschung und Expedition sind gern gesehen!

Die Satzung
Versteckt:Versteckten Text anzeigen
Ein abgegriffenes Stück Papier, das zwar nicht wirklich alt aussieht, aber dennoch Spuren von Reisen, Schmutz und vielen Händen aufweist. Die Ecken sind bereits einmal zu oft geknickt worden, sodass das Papier nie eine Fläche mit seiner Unterlage bildet


Kodex der ehrenwerten Forschergilde
"Questio et Invenire"


Gliederung:

Vorbemerk
§ 1 Präambel
§ 2 Berufung der Gilde
§ 3 Verpflichtung zu guter wissenschaftlicher Praxis
§ 4 Struktur und Organisation
§ 5 In-Kraft-Treten

Vorbemerk:
Im Falle männlicher Funktions- oder Rollenbezeichnungen gelten diese ebenso in der weiblichen Form. Im Falle von lebenszeitbedingten Regelungen gelten diese ggf. ebenso als Untoter oder einer ähnlichen Form des Lebens oder einer Existenz. Jede rassenspezifische Formulierung sei unfreiwillig und gelte ebenso für das jeweilig äquivalente rassenspezifische Pendant.

§ 1 Präambel
Die Wahrung, Verbreitung und Expansion des Wissens und die Suche nach der Wahrheit verlangen einen unvoreingenommen, unverfälschlichen und sich selbst ständig anzweifelnden Geist. Sie verlangen nach ausgezeichneter wissenschaftlicher Praxis, nach strenger Sorgfalt und Transparenz. Sie alle sind ein stetiger Prozess, die in jedem Stadium ethische Erwägungen und Entscheidungen fordern.
Zur Festigung dieser Prinzipien haben sich die [Anzahl] Gründungsmitglieder der Forschergilde verpflichtet nach Richtlinien zu handeln, die dem Konsens einer ethisch Vertretbarkeit und effizienten Wissensverarbeitung genügen.
Die nachfolgenden Richtlinien sollen dazu dienen, gegen den Missbrauch, die Fälschung oder Manipulation von Wissen vorzugehen. Sie dienen als ein Leitweg zu guter wissenschaftlicher Praxis. Sie sollen die bewusste Vermeidung von Wunschdenken - sei es aus eigenem Interesse oder moralisch motiviert- unterstützen. Sie sollen dazu dienen für ethische und fachliche Probleme zu sensibilisieren und zum kritischen Denken ermutigen.
Diese Richtlinien, sowie der Kodex in all seiner Gesamtheit, lebt von andauernder Reflexion und Anwendung und Einhaltung.

§ 2 Die Berufung der Gilde
  1. Die Gilde ist der Sammlung, Bewahrung und Ausbreitung von Wissen gewidmet.
  2. Aus der Arbeit der Gilde soll jegliche Bürger von Exile profitieren und gleichsam keinen Schaden nehmen.
  3. Die Gildenzugehörigkeit verlangt gegenseitigen Respekt, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Alter oder Wissensgebiet.
  4. Die Gilde ist eine friedliebende Organisation. Weder dürfen mensch- und wesenverachtende Experimente durchgeführt werden, noch sollte dieses Wissen dazu dienen, um anderen körperlichen oder psychischen Schaden zuzufügen.
  5. Die Mitglieder dürfen keine Zuwendung, Verträge und Forschungsaufträge annehmen, die den Kodex verletzen
  6. Die Gilde ist in ihrer politischen Ausrichtung zur Neutralität verpflichtet. Sie beteiligt sich nicht bei Grenzstreitigkeiten oder anderweitig motivierten Kriegen. Sie stellt ihre Dienste oder Ergebnisse nie nur einer einzelnen Partei zur Verfügung, auf das diese einen Vorteil erlangt.
  7. Die Gilde behält sich vor, im Falle eines notwendigen Selbstschutzes, sich angemessen zu verteidigen.

§ 3 Verpflichtung zu guter wissenschaftlicher Praxis
  1. Die Handlungsweise jedes Gildenmitglied und dessen wissenschaftliches Vorgehen fundiert auf Kooperation, Sorgfalt, Uneigennützigkeit, Unvoreingenommenheit und eine objektive Sicht der Dinge. Diese gelten ebenfalls bei der Begutachtung und Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten.
  2. Jedes Gildenmitglied verpflichtet sich bei seiner Arbeit zum eigenständigen Bewusstwerden und Anwenden von Zweifel, Selbstkritik und Transparenz.
  3. Gildenmitglieder unterstehen in ihrer Arbeit regelmäßige Besprechungen und Überwachungen des Arbeitsfortschrittes, um das Bewusstwerden der eigenen Qualität zu fördern. Damit einhergehend folgt auch eine ausreichende Pflege jeder Dokumentationen und Ergebnisunterlagen.
  4. Die Forschungsarbeit fundiert ausschließlich auf dem aktuellen Kenntnisstand des Gebietes.
  5. Die Honorierung eines Mitglieds - sei es zum Aufsteig des Ranges oder zur Steigerund des Wertgefühls- erfolgt ausschließlich über Originalität und Qualität seiner Arbeit.
  6. Die Aufbewahrung der Originaldaten innerhalb der Gildenarchive über 10 Jahre ist verpflichtend.
  7. Die Verantwortung wissenschaftlicher Veröffentlichungen liegt bei allen beteiligten und genannten Autoren.
  8. Miteinbeziehung von Erkenntnissen anderweitiger, nicht eigener Ergebnisse unterliegen immer einer geeigneten Anerkunngen der Beiträge des Vorgängers, Konkurennten und Mitarbeiter.
  9. Wissenschaftliches Fehlverhalten allerart (Plagiatsversuche, Datenfälschung, Erkenntnisdiebstahl) ist von jedem Mitglied zu unterbinden und anzuzeigen. Eine Verstoß wird geahndet und kann zur Entlassung der Mitgliedschaft führen.
  10. Bei Publikationen sollen sämtliche Finanzierungsquellen der Forschungsarbeit genannt werden. Dies soll gewährleisten, dass Ergbnisse nicht durch spezifische Interessen der Geldgeber verzerrt sind.

$ 4 Organisation und Struktur
  1. Die Oberste Autorität der Forschergilde bildet der Rat
  2. Die Mitglieder des Rates setzen sich aus, von allen Mitgliedern gewählten Vertretern, honorierter Gildenmitgliedern zusammen.
  3. Der Rat handelt in allen Belangen im Interesse für die Gilde, die Einhaltung des Kodex und der Wahrung des Wissens.
  4. Die Amtszeit eines Ratsmitgliedes entspricht seiner Lebensdauer. Ausnahme ist das Zuschulden kommen wissenschaftlichen Fehlverhaltens oder kriminineller Aktivitäten.
  5. In Ausnahmefällen kann ein Ratsmitglied doch Konsens aller Ratsmitglieder seines Amtes enthoben werden. Die Amtsenthebung muss einer Anklage, sowie einer öffentlichen Verhandlung und Verteidigung zu Grunde liegen.
  6. Der Rat dient in Interessenkonflikten als Richter in ultimativer Instanz
  7. Dem Rat ist das Kollegium der Berater unterstellt. Sie vertreten die Interessen der Gilde in allen Belangen über die Grenzen der Einrichtung hinweg.
  8. Der Rat tagt in regelmäßigen Abständen über die Integrität der Gilde und ihres Kodex.
  9. Der Rat ruft alle drei Monate zu einer Gildenversammlung auf, die Integrität, Stabilität, Kenntnisstand und Motivation der Gilde festigen und dokumentieren.
  10. Die Gilde unterhält folgende Fachbereiche: Medizin und Heilung, Flora, Fauna, Magietheorie, Praktische Magie, Biologie von Wesenheiten, Biologie allgemein, Mechanik, Verhaltensforschung, Alchemie, Physik, Chemie
  11. Jedem Fachbereich untersteht einem Fachbereichsleiter, der die Belangen seines Fachbereichs und dessen Mitglieder vertritt.
  12. Jeder Forscher untersteht in seiner Arbeit in Hinblick Rechtfertigung und Wahrhaftigkeit dem Weisen.
  13. Der Weise verpflichtet sich zu einer geeignete Organisation der Arbeitsbereiche und einer eindeutigen Rollen-Zuweisung von Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung, Qualitätssicherung.

§ 5 In-Kraft-Treten:
Somit erklären heuer alle 7 Gründungsmitglieder mit ihrer Unterschrift, sowie alle abwesenden Mitglieder zur Gründungszeit, mit ihrer weiterhin laufenden Mitgliedschaft, sowieso alle zukünftigen Mitglieder mit Eintritt in die Mitgliedschaft, diese Richtlinien zu wahren, im Bewusstsein zu halten und zu ehren.

Die Richtlinien der Arbeit innerhalb der Institution der Forschergilde treten mit dem Unterzeichnen aller 7 Gründungsmitglieder am 7. Juli 38 in Kraft.

[Unterschrift / Mitgliederliste]

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Am Ende des Dokuments sind noch einige Notizen zu finden. Die Schriftarten weisen auf unterschiedliche Personen hin.

Ich finde, das ist alles viel zu förmlich! Können wir das nicht etwas lockerer formulieren?
- Loyd

Es wundert mich nicht, dass ausgerechnet unser Pausenclown versucht aus dem Dokument eine Komödie zu machen.
- G

So hab' ich das überhaupt gar nicht gemeint! Meiner Treu, ich verstehe Euer Problem nicht?
- Loyd

Ich verstehe Dein Problem nicht!
- G

Und ich verstehe nicht, warum ihr diesen verdammten Dialog ausgerechnet auf dem Dokument führen müsst, das wir zur Gründungszeremonie verwenden wollten!!!
- E


Mitgliederliste
Ese (Gründung, Rat)
Jacob (Lehrling von Monless)
Loyd (Gründung, Rat)
Monless (Gründung, Rat)
Nicolas (Gründung, Rat)
Versteckt:Versteckten Text anzeigen
Amy
Kalilika (Gründung)
Maelie Bradley (Gründung)
Mercedes (Gründung, Rat)


Hauptquartier
Die Forschergilde besitzt ein Grundstück am Fluss, gut versteckt, eher nahe zu Port Geneve als zu Elysias gelegen. Derzeitig handelt es sich hierbei nur um eine gut ausgebaute weitläufige Höhle und ein überirdisches Gerüst mit fertig gestelltem Erdgeschoss.

Beitritt in die Gilde
Der Gilde kann ohne Absprache beigetreten werden. Falls der Beitritt ingame stattfinden soll, kann man sich nach Annahme des Charakters in den "Inplay-Absprachen" mit seinem Anliegen melden. Die Forschungsgebiete können jeder Zeit erweitert werden. Bitte teil aber dem Team den Beitritt eines Charakters mit.
Schreiberling
Spielleiter
 
Beiträge: 548
Registriert: 01. Mai 2013

Zurück zu Foren-Übersicht

Zurück zu Fraktionen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast