Name:
Sumpflicht, Weglämpchen, Moorlaternchen, Leuchttäubling
Art:
Pilz (Fungi), Großpilz aus der Familie der Sprödblättler bzw Täublingsverwandten.
Verbreitungsgebiet:
Sümpfe, Niedermoorgebiete, in nährstoffarmen morastigen Gebieten mit stehendem Gewässer und hohem Luftfeuchtigkeitsgehalt.
Die Fruchtkörper sind vereinzelt im Spätsommer, und verstärkt im Herbst zu finden und sprießen vorzugsweise aus Festkörpern wie abgestorbenem Holz.
Aussehen:
Der Leuchttäubling bildet einen etwa 4 bis 6 cm großen, meist kegelförmigen Hut und besitzt einen zentral sitzenden zylindrischer Stiel von 2,5 bis 4 Zentimeter Länge und 0,5 bis 1,5 Breite. Wie auch andere Täublinge zeigt die Huthaut oft eine leuchtende Farbe. Sie ist sehr variabel und kann entweder hellgelb, blau, violett, grünlich, sogar giftgrün aber auch selten relativ unscheinbar gräulich sein. Die Gelehrten streiten sich noch darüber, ob es sich dabei jeweils um Unteraten der selben Gattung handelt, oder ob der Nährstoffgehalt und die Bedingungen des Umfeldes als Ganzes in dem die Pilze ihren Fruchtkörper ausbilden auf die Farbausprägung Einfluss nehmen. Abseits der knalligen Farben der Hutkörper gibt es noch eine weitere Besonderheit, denn das Sumpflicht trägt seinen Namen keinesfalls Grundlos. Besonders in der Dämmerung, an trüben Tagen und Nachts ist das Leuchten des Pilzkörper zu bemerken. Der Schein ist besonders am Ansatz des Hutes besonders gebündelt, als befände sich dort ein kleines Lämpchen das den farbigen Hut erstrahlen lässt. Wird der Pilz aufgeschnitten, ist in diesem Bereich eine leichte Veränderung des Gewebes zu bemerken, es wirkt dort dichter als das umliegende Fleisch. Die Huthaut selbst ist kahl und glänzt stark, als wäre sie feucht. Der Pilz besitzt Lamellen, sie stehen frei, ziemlich dicht, und laufen entgegen anderer Täublingsarten den Stiel nicht herab. Sie sind ebenso wie der Stiel weißlich bis Cremfarben. An Druckstellen neigt der Pilzkörper bräunlich zu verfärben. Das Sporenpulver ist von unspektakulärer braungelblicher Farbe.
Das Fleisch des Pilzes ist weißlich, jedoch leicht in der Farbe des Hutes und strömt einen schwach obstartigen Geruch aus.
Zu ihren charakteristischsten Merkmalen des Leuchttäublings gehören neben der leuchtenden Hutfarbe, und den spröden Lamellen das glatt wie eine Karotte brechende Fleisch.
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Eigenschaften/Wirkung:
Wie erwähnt leuchtet der Pilz in der Nacht, sowie an trüben Tagen und in den Dämmerstunden. Wenn der Pilz gepflückt, oder abgeschnitten wird, verglimmt das Glühen binnen weniger Augenblicke.
Das Fruchtfleisch und der Hut besitzen fluoreszierende Eigenschaften die unter ultraviolettem Licht sichtbar gemacht werden. Der Farbstoff der dafür verantwortlich ist, ist vermutlich der Selbe wie bei anderen Täublingsarten, denn er ist ebensogut wasserlöslich.
Beim Verzehr des Sumpflichtes tritt in geringen Mengen von etwa einen halben konsumierten Pilz eine entspannende Wirkung und in höherer Dosis ein euphorisierendes Hochgefühl begleitet von farbenfrohen und schillernden Halluzinationen auf. Als Nebenwirkung nach dem Konsum des Pilzes beginnt der Stuhlgang für die nächsten Tage intensiv zu leuchten, die Leuchtkraft der Exkremente ist intensiv und nimmt verlaufend über einige Tage an Intensität ab. Bei übermäßigen Verzehr sind zudem Muskelzuckungen und Magenkrämpfe, sowie die Bildung von kalten Schweiß aufgetreten. Langzeitauswirkungen sind noch nicht bekannt.
Verwendung:
Über eine vernünftige, oder wirtschaftlich sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten der neu entdeckten Pilzart und seiner Eigenschaften wird derzeit noch eifrig debattiert.
Bekannt ist, dass einer der Gelehrten, der sich mit dem Thema beschäftigte und eindeutig ein eher eigentümlicher Vertreter seiner Zunft ist, nach Genuss des Pilzes seine Notdurft in ein Glas verrichtet hat, es sorgsam verschloss und damit einige Tage sein Forschungspult beleuchtet hat. Sein Vorschlag diese Art der Verwendung für den Pilz zu präferieren und dem Fürstenpaar vorzutragen wurde von seinen Zunftgenossen jedoch einstimmig abgelehnt.
Vermutlich kann der Pilz zur Behandlung von depressiven Verstimmungen, Frucht bedingter Unruhe und Angstzuständen, oder ähnlichem nutzbringend verwendet werden.
Fest steht, das Sumpflicht hat seinen Beinamen „Weglämpchen“ nicht von ungefähr. Es spendet in düsteren Moorgebieten Verirrten nicht nur Licht, sondern auch Orientierung, denn überall da wo ein Sumpflicht im Morastigem Umfeld leuchtet, können sie sich sicher sein festen Boden und somit einen sicheren Pfad über den morastigen Untergrund vorzufinden.
Essbar:
Bedingt essbar.
Der Geschmack ist mild und nussartig fruchtig mit einer leicht bitteren Beinote.