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Registrierung und Einbürgerung in Elysias

BeitragVerfasst: Mittwoch 17. August 2016, 08:39
von Elias Caldera
Im Folgenden befindet sich ein von Elias Caldera erstelltes und an alle Mitglieder der Stadtwache und der Verwaltung weitergeleitetes Dokument, das den Zweck hat, die Registrierung neuer Bürger zu vereinheitlichen:
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Bei der Einbürgerung ist ein striktes Prozedere zu befolgen, dessen Missachtung im schlimmsten Falle mit Strafe geahndet wird.*

Bei erstmaligem Betreten elysianischen Bodens wird eine Erstaufnahme durch die Stadtwache vorgenommen. Dabei hat das betreffende Mitglied der Stadtwache den Namen des Neuankömmlings** sowie den Zweck seines Aufenthaltes in Elysias festzuhalten. Weiters ist festzustellen, ob der Betreffende menschlicher Abstammung ist.

Nach dieser Erstaufnahme hat der Neuankömmling sich so schnell wie möglich bei einem Verwaltungsbeamten** im Fürstenpalast zwecks ordentlicher Registrierung und Einbürgerung zu melden, so er wünscht, sich länger auf elysianischem Boden aufzuhalten.

Im Zuge der Einbürgerung müssen gegenüber dem Beamten folgende Informationen angegeben werden:

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Beruf
Abstammung (Ist der Betreffende ein Wesen beziehungsweise gibt es Wesen in der Familie?)
Krankheiten


Der Beamte hat diese Informationen in ein Formular einzutragen und den Antragsteller** außerdem einer kurzen visuellen Untersuchung zu unterziehen, um zu überprüfen, ob seine Angaben, vor allem hinsichtlich etwaiger (ansteckender) Krankheiten*** und nichtmenschlichen Blutes****, aller Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechen.

Mit seiner Unterschrift hat der Antragsteller sodann die Richtigkeit seiner Angaben zu bestätigen. Schließlich hat der Beamte auf das Formular seinen Stempel und seine eigene Unterschrift zu setzen.

*Eine etwaige Strafe unterscheidet sich von Vergehen zu Vergehen, daher können hier keine Angaben über das exakte Strafausmaß gemacht werden.

**In diesem Dokument wird das generische Maskulinum verwendet. Es bezieht sich auf eine Gruppe Personen unbekannten Geschlechts und ist daher keinesfalls als Herabwürdigung von Frauen zu verstehen.

***Bei wahrscheinlichem Vorliegen einer ansteckenden, potentiell das Allgemeinwohl gefährdenden Krankheit hat der Beamte sofort den Transport des Antragstellers in das Ärztehaus in die Wege zu leiten, wo dieser bis zu seiner Genesung oder seinem Ableben zu verbleiben hat.

****Wesen hat der Beamte die Einbürgerung zu verweigern. Außerdem hat er etwaige Konsequenzen in die Wege zu leiten.